Sanierungskontrolle
Wegen häufiger nicht fachgerechter Vorgehensweisen mit Falschsanierungen oder unvollständigen Sanierungen ist zur Überprüfung des Sanierungserfolges nach Abschluss der Sanierungs- und Reinigungsarbeiten (und vor dem Neuaufbau) eine Kontrolluntersuchung auf Schimmelpilze und Bakterien durchzuführen. Diese Maßnahmen gehören zu einer fachgerechten Sanierung und sind deshalb z. B. vom Schadensverursacher zu tragen. Mit diesem Ansatz wird gewährleistet und belegt, dass eine fachgerechte Sanierung stattgefunden hat.
Entsprechende Grundlagen und Vorgaben finden sich u. a. im „Schimmel-Leitfaden“ des Umweltbundesamtes.
Eine Sanierungskontrolle besteht typischerweise aus 3 Schritten:
- Sensorische Begutachtung unter mikrobiologisch-innenraumhygienischen Gesichtspunkten.
- Wurden alle mikrobiell belasteten Bauteile, Baumaterialien und Oberflächen beseitigt?
- Wurden im Rahmen der Feinreinigung alle freigesetzten partikelartigen Sporen entfernt bzw. liegen dem Freiland vergleichbare Sporenkonzentrationen in der Raumluft vor?
Wichtig für den Verkauf!
Mit diesem Ansatz kann bei einem späteren Verkauf des Wohnhauses die ordnungsgemäße und fachgerechte Sanierung des Feuchte-/Schimmelschadens belegt werden.
Lesen Sie hierzu
Schimmelpilzbelastung
Nach der Sanierung ist vor der Sanierung
Deutsches Handwerksblatt
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